Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.01.1986

Rechtsprechung
   BGH, 27.01.1986 - 3 StR 164/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1641
BGH, 27.01.1986 - 3 StR 164/85 (https://dejure.org/1986,1641)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1986 - 3 StR 164/85 (https://dejure.org/1986,1641)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1986 - 3 StR 164/85 (https://dejure.org/1986,1641)
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Notrufnummer 110

Mißbrauch der polizeilichen Notrufnummer erfüllt den Tatbestand des § 145 Abs. 1 Nr. 1 1. Alt StGB

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen des Missbrauchs von Notrufen - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Notrufnummer - Unmissverständliches Zumausdruckbringen einer nicht unerheblichen Gefahrenlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB (1975) § 145 Abs. 1 Nr. 1
    Mißbräuchliches Wählen der Notrufnummer

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 4
  • NJW 1986, 1698
  • MDR 1986, 508
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Braunschweig, 20.09.1976 - Ss 118/76
    Auszug aus BGH, 27.01.1986 - 3 StR 164/85
    Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung jedoch gehindert durch einen Beschluß des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 20. September 1976 - Ss 118/76 - (NJW 1977, 209).
  • KG, 15.12.1976 - Ss 356/76
    Auszug aus BGH, 27.01.1986 - 3 StR 164/85
    Die gleiche Auffassung wie das Oberlandesgericht Braunschweig wird vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht im Urteil vom 29. Juli 1976 - 2 Ss 356/76 - (mitgeteilt bei Ernesti/Jürgensen SchlHA 1977, 179) vertreten; das Oberlandesgericht Schleswig hat die Frage, ob der mißbräuchliche Anruf bei der Polizei unter der Nummer 110 eine rechtswidrige Tat i.S. des § 330 a StGB (jetzt § 323 a StGB) sei, verneint.
  • OLG Oldenburg, 03.01.1983 - Ss 558/82
    Auszug aus BGH, 27.01.1986 - 3 StR 164/85
    Dem entspricht im übrigen die in Rechtsprechung und Lehre vertretene Auffassung, daß das Anwählen der Nummer 110 durch Betätigen eines münzfreien Notrufmelders in einer öffentlichen Fernsprechzelle bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen als tatbestandsmäßig i.S. des § 145 Abs. 1 Nr. 1 StGB anzusehen ist (OLG Oldenburg NJW 1983, 1573 [OLG Oldenburg 03.01.1983 - Ss 558/82]; Dreher/Tröndle 42. Aufl. § 145 StGB Rdn. 2; Stree in Schönke/Schröder 22. Aufl. § 145 StGB Rdn. 4; Lackner 16. Aufl. § 145 StGB Anm. 3 a).
  • OLG Bamberg, 09.03.2011 - 3 Ss 20/11

    Missbrauch von Notrufen: Anlassloses Anwählen der Notrufnummer 110

    Eine einschränkende Auslegung des § 145 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. StGB dahin, dass für den objektiven Tatbestand neben dem grundlosen Anwählen der Notrufnummer und der hierdurch bewirkten Herstellung einer Verbindung zur Notrufzentrale und Rufannahme auch ein etwaiger Gesprächsinhalt bzw. Äußerungen des Anrufers und dessen Bewertung durch den Diensthabenden in dem Sinne mit zu berücksichtigen seien, dass erst hierdurch die von einem Notruf vorausgesetzte sog. "Auslösefunktion" eintreten könne, ist weder dem Gesetzeswortlaut zu entnehmen noch ist sie nach dem Sinn und Zweck oder dem geschützten Rechtsgut der Strafnorm geboten (Anschluss an BGHSt 34, 4 ff. = MDR 1986, 508 f. = NJW 1986, 1698 f. = VRS 50, 138 ff. = JuS 1986, 1002 f. = VRS 71, 138 ff.).

    Hierzu hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem auf Vorlage durch das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 02.04.1985 - 2 Ss 543/84; bei Juris) im Hinblick auf eine Entscheidung des OLG Braunschweig (a.a.O.) gemäß § 121 Abs. 2 GVG ergangenen Beschluss vom 27.01.1986 - 3 StR 164/85 (BGHSt 34, 4 ff. = MDR 1986, 508 f. = NJW 1986, 1698 f. = VRS 50, 138 ff. = JuS 1986, 1002 f. = VRS 71, 138 ff.) im Wesentlichen ausgeführt:.

  • OLG Hamm, 14.02.2017 - 4 RVs 7/17

    Widerspruch zwischen Tenor und Urteilsgründen; Vortäuschen einer Straftat;

    Die Generalstaatsanwaltschaft hat insoweit zutreffend ausgeführt, dass der Tatbestand des § 145 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht nur überflüssige Einsätze von Helfern verhindern soll, die während dieser Zeit für tatsächlich notwendige Hilfsdienste nicht zur Verfügung stehen, sondern auch bezweckt, dass die Funktionsfähigkeit der Notrufzentrale gesichert bleibt und nicht durch missbräuchliche Inanspruchnahme beeinträchtigt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27.01.1986, 3 StR 164/85 - juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,532
BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85 (https://dejure.org/1986,532)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1986 - 3 StR 472/85 (https://dejure.org/1986,532)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1986 - 3 StR 472/85 (https://dejure.org/1986,532)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entgeltlicher Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch als Vertrieb im Sinne des § 6 Nr. 5 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung von deutschem Strafrecht bei Betäubungsmitteldelikten

  • rechtsportal.de

    StGB § 1975 § 6

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 1
  • NJW 1986, 2895
  • MDR 1986, 508
  • NStZ 1986, 320
  • StV 1986, 473
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.10.1976 - 3 StR 298/76

    Verurteilung wegen fortgesetzten Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz in

    Auszug aus BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85
    Unter Vertrieb in diesem Sinne ist nach einhelliger Meinung nicht nur der Verkauf, sondern auch der Ankauf von Betäubungsmitteln zu verstehen, sofern er zugleich unselbständiger Teil des Handeltreibens ist (vgl. BGHSt 27, 30; BGH NJW 1979, 1259; NStZ 1985, 361; BGH, Urteil vom 15. März 1978 - 2 StR 666/77).

    Nach seinem Sinn und Zweck soll § 6 Nr. 5 StGB es der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des Weltrechtsprinzips (vgl. BGHSt 27, 30) ermöglichen, ihrer Verpflichtung zur Verfolgung von Betäubungsmitteldelikten, die sie durch das Einheits-Übereinkommen vom 30. März 1901 über Suchtstoffe (vgl. Gesetz vom 4. September 1973, BGBl II 1353 und Bekanntmachung vom 15. August 1974, BGBl II 1211, geänderte Fassung vom 25. März 1972, BGBl 1977 II 112) übernommen hat, möglichst umfassend zu genügen.

  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84

    Lockspitzel - Landeskriminalamt - Heroin - Verfahrenshindernis - Drogengeschäft -

    Auszug aus BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85
    Unter Vertrieb in diesem Sinne ist nach einhelliger Meinung nicht nur der Verkauf, sondern auch der Ankauf von Betäubungsmitteln zu verstehen, sofern er zugleich unselbständiger Teil des Handeltreibens ist (vgl. BGHSt 27, 30; BGH NJW 1979, 1259; NStZ 1985, 361; BGH, Urteil vom 15. März 1978 - 2 StR 666/77).

    Es entspricht allgemeiner Meinung, daß das Fehlen der deutschen Gerichtsbarkeit, auch wenn es auf der Unanwendbarkeit des deutschen Strafrechts beruht, ein Verfahrenshindernis begründet (vgl. BGH NStZ 1985, 361; OLG Saarbrücken NJW 1975, 506, 509 [OLG Saarbrücken 03.10.1974 - Ss 55/74]; Dreher/Tröndle a.a.O. § 3 Rdn. 2 b a.E.; Lackner StGB 16. Aufl. Anm. 6 vor § 3; Baumann/Weber, Strafrecht AT 9. Aufl. § 6 II 1, S. 75).

  • OLG Saarbrücken, 03.10.1974 - Ss 55/74
    Auszug aus BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85
    Es entspricht allgemeiner Meinung, daß das Fehlen der deutschen Gerichtsbarkeit, auch wenn es auf der Unanwendbarkeit des deutschen Strafrechts beruht, ein Verfahrenshindernis begründet (vgl. BGH NStZ 1985, 361; OLG Saarbrücken NJW 1975, 506, 509 [OLG Saarbrücken 03.10.1974 - Ss 55/74]; Dreher/Tröndle a.a.O. § 3 Rdn. 2 b a.E.; Lackner StGB 16. Aufl. Anm. 6 vor § 3; Baumann/Weber, Strafrecht AT 9. Aufl. § 6 II 1, S. 75).
  • OLG Hamm, 30.11.1977 - 4 Ss 847/77
    Auszug aus BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85
    Das Oberlandesgericht Hamm (NJW 1978, 2346) hat zwar in einem besonders liegenden Fall bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zum unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln deutsches Strafrecht nach § 6 Nr. 5 StGB eingreifen lassen.
  • BGH, 13.06.1984 - 2 StR 310/84

    Betäubungsmittelstrafrecht: Strafbarkeit des Auslandserwerbs, Konkurrenz zwischen

    Auszug aus BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85
    Dagegen fällt der Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch nicht unter den Begriff (BGH, Beschluß vom 13. Juni 1984 - 2 StR 310/84).
  • BGH, 15.03.1978 - 2 StR 666/77

    Unbefugter Vertrieb von Betäubungsmitteln als Auslandstat - Unerreichbarkeit

    Auszug aus BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85
    Unter Vertrieb in diesem Sinne ist nach einhelliger Meinung nicht nur der Verkauf, sondern auch der Ankauf von Betäubungsmitteln zu verstehen, sofern er zugleich unselbständiger Teil des Handeltreibens ist (vgl. BGHSt 27, 30; BGH NJW 1979, 1259; NStZ 1985, 361; BGH, Urteil vom 15. März 1978 - 2 StR 666/77).
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

    Auszug aus BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85
    Unter Vertrieb in diesem Sinne ist nach einhelliger Meinung nicht nur der Verkauf, sondern auch der Ankauf von Betäubungsmitteln zu verstehen, sofern er zugleich unselbständiger Teil des Handeltreibens ist (vgl. BGHSt 27, 30; BGH NJW 1979, 1259; NStZ 1985, 361; BGH, Urteil vom 15. März 1978 - 2 StR 666/77).
  • BGH, 14.11.2017 - 3 StR 265/17

    Kein inländischer Handlungsort für eine im Ausland begangene Urkundenfälschung

    der Urteilsgründe wegen Urkundenfälschung verurteilt hat, ist das Verfahren gemäß § 206a Abs. 1 StPO einzustellen, weil das deutsche Strafrecht auf diese Tat nicht anwendbar ist und damit ein Verfahrenshindernis besteht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - 3 StR 472/85, BGHSt 34, 1, 3).
  • BGH, 16.12.2015 - 1 ARs 10/15

    Anfrageverfahren; Anwendung des deutschen Strafrechts auf Betäubungsmitteldelikte

    Denn vom Schutzzweck her sachgerecht und vom Gesetzgeber erkennbar gewollt ist es, dem Betäubungsmittelhandel, der wegen seiner grenzüberschreitenden Gefährlichkeit auch Inlandsinteressen berührt, durch Anwendung des deutschen Strafrechts auf den Händler entgegenzuwirken, gleich welcher Staatsangehörigkeit er ist und wo er die Tat begangen hat (BGH, Beschluss vom 3. November 2011 - 2 StR 201/11, NStZ 2012, 335; Urteil vom 22. Januar 1986 - 3 StR 472/85, BGHSt 34, 1, 3).
  • BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87

    Auslieferung wegen einer im Ausland begangenen Betäubungsmittelstraftat;

    An diesem Ergebnis hält der Senat nach erneuter Prüfung grundsätzlich fest, auch wenn das Weltrechtsprinzip in dem Einheits-Übereinkommen von 1961 nicht vorgeschrieben ist (BGHSt 34, 1, 3 [BGH 22.01.1986 - 3 StR 472/85]; Oehler JR 1977, 425; Tröndle in LK, 10. Aufl. § 6 Rdn. 6).

    Die Tat des Angeklagten hat deutsche Interessen nicht nur - wegen der allgemeinen Gefährlichkeit jeden unerlaubten Betäubungsmittelhandels (vgl. BGHSt 34, 1,3) [BGH 22.01.1986 - 3 StR 472/85] - abstrakt gefährdet.

  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 496/15

    Computerbetrug (hier: Sportwettenbetrug: unbefugtes Verwenden von Daten bei

    In diesen Fällen steht der Verfolgung des Angeklagten R., eines niederländischen Staatsangehörigen, das Fehlen der deutschen Strafgerichtsbarkeit und damit ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - 3 StR 472/85, BGHSt 34, 1, 3 f.; Beschluss vom 12. Juli 2001 - 1 StR 171/01, NJW 2001, 3717 f.).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 266/17

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei Betrug und Urkundenfälschung (Förderung

    der Urteilsgründe kann das Urteil ebenfalls keinen Bestand haben, weil nicht auszuschließen ist, dass es für diese Fälle an der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts fehlt und insoweit ein Verfahrenshindernis besteht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - 3 StR 472/85, BGHSt 34, 1, 3).
  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 280/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; Teilmengen

    aa) Bei dem Erwerb dieser Teilmenge durch den Angeklagten O. mit dem Ziel, sie der Mitangeklagten L. ohne Gegenleistung zu überlassen, handelt es sich wegen der serbischen Staatsangehörigkeit des Angeklagten O. um die Auslandstat eines Ausländers, für die das deutsche Strafrecht nicht gilt; denn der Vertrieb von Betäubungsmitteln im Sinne des § 6 Nr. 5 StGB umfasst den Erwerb von Rauschgift im Ausland nur dann, wenn sich dieser als unselbständiger Teilakt eines Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, also eines eigennützigen Tätigwerdens darstellt (vgl. BGHSt 34, 1; BGH StV 1992, 65, 66 jew. für den Erwerb zum Eigenverbrauch).
  • BGH, 24.11.2022 - 3 StR 64/22

    Anwendung deutschen Strafrechts (Inlandstat bei mehreren verwirklichten

    Lediglich in Bezug auf Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug und gegen international geschützte Rechtsgüter im Sinne der §§ 5 und 6 StGB hat der Bundesgerichtshof den Anwendungsbereich dahin als tatbestandsbezogen gewertet, dass das tateinheitliche Zusammentreffen eines der enumerativ aufgeführten Delikte mit einem anderen Delikt für dieses grundsätzlich nicht die Geltung des deutschen Strafrechts begründet (s. BGH, Urteile vom 22. Januar 1986 - 3 StR 472/85, BGHSt 34, 1; vom 29. April 1994 - 3 StR 528/93, BGHSt 40, 125, 132 f.; Beschlüsse vom 17. Mai 1991 - 2 StR 183/90, NJW 1991, 3104; vom 23. April 2019 - 4 StR 41/19, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2 Auslieferung 4 Rn. 5 ff. mwN; zu Ausnahmen BGH, Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, BGHSt 45, 65, 69 ff.).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11

    Mündlichkeitsprinzip; Inbegriff der Hauptverhandlung; Verlesung eines

  • OLG Koblenz, 06.11.2019 - 4 OLG 6 Ss 127/19

    Strafsache: Darstellung des Verfahrenshindernisses fehlender deutscher

  • BGH, 03.11.2011 - 2 StR 201/11

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 421/06

    Bandenmitgliedschaft (Feststellungen) und Täterschaft und Teilnahme bei

  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 335/22

    Einbeziehung der erweiterten Einziehung von Taterträgen und deren Werts aus

  • BGH, 27.06.2006 - 3 StR 403/05

    Verurteilung eines ehemaligen ukrainischen Abgeordneten wegen Untreue aufgehoben

  • BGH, 24.06.1992 - StB 8/92

    Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständigen Spruchkörper

  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 681/94

    Geldfälschung - Verwechslungsgefahr - Beidseitiger Werbeaufdruck

  • BGH, 23.04.2019 - 4 StR 41/19

    Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen (Prinzip der stellvertretenden

  • OLG Stuttgart, 30.10.2003 - 1 Ws 288/03

    Räumliche Geltung des Strafgesetzbuches: Anwendung auf Auslandstaten gegen

  • BGH, 12.07.2001 - 1 StR 171/01

    Auslieferung; Stellvertretende Strafrechtspflege; Prüfungskompetenz des

  • OLG Düsseldorf, 04.12.1987 - 1 Ws 958/87

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; Grenzübertritt; Illegale Einfuhr;

  • BayObLG, 17.05.2000 - 4St RR 55/00

    Strafbarkeit des Erschleichens eines sog. Schenken-Visums in einem anderen Staat

  • BGH, 14.09.1989 - 4 StR 306/89

    Verfall des einem Betäubungsmittelkurier ausgehändigten Kaufpreises

  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 359/90

    Niederländischer Angeklagter - Ausländer - Anwendbarkeit deutschen Strafrechts -

  • BGH, 17.05.1991 - 2 StR 183/90

    Mohammed Ali Hamadi

  • BGH, 31.03.1993 - StB 4/93

    Anwendung deutschen Strafrechts auf von Ausländern im Ausland an Nichtdeutschen

  • BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 88/96

    Keine Urkundenunterdrückung durch Heraustrennen des Zurückweisungsvermerks im

  • BGH, 28.09.1990 - 2 StR 381/90

    Verminderung der Schuldfähigkeit - Drogenabhängigkeit - Hemmungsfähigkeit -

  • BGH, 23.05.1990 - 2 StR 151/90

    Deutsches Strafrecht - Geltung im Ausland - Erwerb von Betäubungsmitteln -

  • OLG Oldenburg, 12.04.1999 - Ss 40/99

    Entgeltlicher Erwerb von Betäubungsmitteln im Ausland zum Zweck des

  • AG Bremen, 30.09.2004 - 74 Cs 230 Js 48049/03

    Anwendbarkeit deutschen Strafrechts als Prozessvoraussetzung für die Durchführung

  • BGH, 01.09.1993 - 3 StR 468/93

    Rechtmäßigkeit einer tateinheitlichen Verurteilung wegen Körperverletzung und

  • LG Traunstein, 30.03.2022 - 7 KLs 120 Js 44147/21

    Freiheitsstrafe, Hauptverhandlung, Strafzumessung, Angeklagte, Untersuchungshaft,

  • BGH, 04.07.1995 - 1 StR 286/95

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelerwerb - Betäubungsmittelkauf - Kauf im

  • BGH, 30.06.1988 - 1 StR 256/88

    Einstellung eines Verfahrens wegens Fehlens der deutschen Gerichtsbarkeit nach

  • BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 13/88

    Rechtsmittel

  • KG, 02.02.2022 - 151 AuslA 178/21

    Ablehnung der Auslieferung eines des unbefugten Vertriebs von Betäubungsmitteln

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